Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fensterelemente

"THERMOTECH GmbH" - Daniel Szczepanski nachfolgend Verkäufer genannt verkauft und der Käufer kauft Waren, die im Vertrag unter den folgenden Bedingungen festgelegt wurden:

A. PREIS
  1. Der Käufer verpflichtet sich, den Preis gemäß den Berechnungen und im Vertrag angegebenen Bedingungen zu zahlen.
  2. Die Preise werden nach den gültigen Preislisten zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages festgelegt und umfassen Mehrwertsteuer. Die im Vertrag unterzeichnete Mehrwertsteuer und der Mehrwertsteuerbetrag zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages sind aktuell und deren potenzielle Steigerung in der Zukunft aufgrund von Änderungen der einschlägigen Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Käufers.
  3. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, beinhaltet der Preis die Kosten der Versicherung und des Transports an den von den Parteien im Vertrag vereinbarten Ort.
  4. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Höhe der Anzahlung in Bezug auf den Bruttowert der Bestellung 50%.
  5. Der Ausfertiger behält sich das Recht vor, den Vertragswert bei Änderungen der Mehrwertsteuer bzw. bei der Einführung von anderen Formen der Besteuerung zu ändern.
B. ZAHLUNG UND LIEFERUNG
  1. Der Ort und die Lieferfrist sowie die Formen, Frist für die Anzahlung und der Endzahlung werden im Vertrag festgelegt.
  2. Die Zahlung der im Vertrag angegebenen Anzahlung ist eine Bedingung für die Ausführung des Auftrags. Der Verkäufer hat das Recht, die Lieferfrist um die gleiche Anzahl von Tagen zu verschieben, wie die Verzögerung der Zahlung einer Anzahlung betrug.
  3. Als der Zeitpunkt der Zahlung gilt der Tag, an dem der Verkäufer Bargeld oder einen bestätigten Scheck erhielt und bei der Überweisung der Tag der Buchung des Betrags auf dem Konto des Verkäufers. Ein Scheck wird als Zahlung solange nicht betrachtet, bis der auf dem Scheck angegebene Betrag auf das Konto des Verkäufers gebucht wird.
  4. Die Zahlung der Anzahlung in bar oder durch einen bestätigten Scheck kann im lokalen Büro des Verkäufers bzw. zu den Händen eines Vertreters des Verkäufers vorgenommen werden, wenn er eine wichtige schriftliche Vollmacht des Verkäufers besitzt.
  5. Die Zahlung der Anzahlung in bar oder durch einen bestätigten Scheck kann im lokalen Büro des Verkäufers ausschließlich auf Wunsch des Käufers vor Lieferung vorgenommen werden. In anderen Fällen wird die Zahlung nach Empfang der Ware zu den Händen des Vertreters des Verkäufers vorgenommen, der über eine gültige schriftliche Vollmacht des Verkäufers verfügt.
  6. Der Käufer verpflichtet sich, die bestellte Ware innerhalb der Frist zu übernehmen und insbesondere zu: einer richtigen technischen Vorbereitung und Ausführung des Entladens an dem Ort der Lieferung und einer Qualitäts- und Quantitätsabnahme (in Bezug auf offenkundige Mängel) vor Entladen.
  7. Jede Gefahr der Beschädigung oder Verlust der Ware geht erst zum Zeitpunkt des Entladens auf den Käufer über. Bei gleichzeitiger Bestellung der Montage geht die Gefahr auf den Käufer über, sofern jedes Element an dem angegebenen Ort zusammengesetzt wird.
  8. In Ermangelung der Abladestelle aus Gründen, die beim Verkäufer liegen, wird er die Kosten der Lagerung und Versicherung in Höhe von 0,5% des Bruttowerts des Auftrags pro Tag tragen, zuzüglich der Kosten für den Transport.
  9. Wenn der Käufer die Ware mit eigenem Transport abholt, ist er verpflichtet, dies während Arbeitszeiten der Lager des Verkäufers und nach Vereinbarung der Frist zu tun. Die Qualitäts- und Quantitätsabnahme erfolgt vor der Verladung. Etwaige Gefahr im Zusammenhang mit der Ware geht auf den Käufer zum Zeitpunkt des Empfangs über.
  10. Im Falle von Lieferverzug für einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen aufgrund von Gründen, die bei dem Käufer liegen, ist der Verkäufer berechtigt, die gesetzlichen Zinsen in Bezug auf den restlichen Teil des Betrags ab dem Tag nach dem Ablauf von 14 Tagen ab dem Datum der geplanten Lieferung bis zum Tag der Zahlung zu berechnen.
  11. Alle Lieferfristen sollten eingehalten werden. Wenn jedoch zu einer verzögerten Lieferung aus Gründen, die bei dem Verkäufer für einen Zeitraum länger als 14 Tage liegen, ist der Käufer nur berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von den gesetzlichen Zinsen auf den Betrag der geleisteten Anzahlung ab dem Tag nach dem Ablauf von 14 Tagen ab dem geplanten Zeitpunkt der Lieferung bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung in Anspruch zu nehmen. Im Fall einer Verzögerung von einem Teil der Lieferung erfolgt die Berechnung der Strafe auf den gleichen Teil der Anzahlung.
  12. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Lieferung in Teilen durchzuführen. Wenn die Bestellung vom Verkäufer in Teilen durchgeführt wird, ist der Käufer verpflichtet, jeweils für die gelieferte Ware abzüglich des Anteils des bezahlten Vorschusses zu zahlen.
  13. Die Ware stellt bis zur Zahlung Eigentum von "THERMOTECH GmbH" - Daniel Szczepanski dar. Falls eine Zahlung seitens des Käufers fehlt, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Ware abzuholen, auch wenn es mit der Notwendigkeit verbunden ist, dass die montierte Ware demontiert werden muss.
C. MÄNGELRÜGEN IN BEZUG AUF OFFENSICHTLICHE MÄNGEL BEI ÜBERNAHME DER WARE
  1. Quantitätsrüge und Feststellung offensichtlicher Mängel wie z. B. mechanische Beschädigungen, Risse und Glasbruch oder tiefe Kratzer sind in dem Protokoll der Abnahme unter Androhung des Verlustes von Ansprüchen aus diesem Grund aufzunehmen. Die mechanischen Beschädigungen berechtigen zu keiner Reklamation.
  2. Unerhebliche Mängel, die nach der Montage unsichtbar bleiben und keinen Einfluss auf den Gebrauchswert haben, z. B. Kratzer der internen Seiten des Rahmenteils sind von der Gewährleistung ausgeschlossen und durch die Garantie nicht abgedeckt, was die Rechte aus der Garantie und Nichtübereinstimmung der verkauften Ware mit diesem Vertrag nicht ausschließt.
  3. Wenn die gelieferte Ware offensichtliche Mängel hat, hat der Käufer das Recht, die Zahlung zu verweigern. Die mangelhafte Ware wird nach der Reparatur oder dem möglichen Ersatz wieder geliefert. Der Käufer ist jedoch verpflichtet, für die gelieferte Ware zu bezahlen, die von der Garantie ausgeschlossen ist. Wenn der Käufer für die gesamte Lieferung bezahlt, ist der Verkäufer verpflichtet, die Mängel unverzüglich zu beheben. Im Falle von Mindermengen ist der Käufer verpflichtet, für die tatsächlich gelieferte Ware zu bezahlen. In diesem Fall ist der Punkt B12 entsprechend anzuwenden.
  4. Die Rügen, die die Menge, die Farbe, die Form oder andere technische in dem Vertrag festgelegte Anforderungen betreffen, werden nicht berücksichtigt, wenn ein Produkt nach dem vom Käufer unterzeichneten Vertrag hergestellt wurde.
D. GARANTIE
  1. Die Garantierechte sind absolut mit dem Eigentumsrecht verbunden und entstehen in dem Zeitpunkt der Bezahlung aller Zahlungen, die mit der gelieferten Ware verbunden sind.
  2. Die Spitzenqualität der Produkte und die Einhaltung der Normen werden vom Verkäufer sichergestellt.
  3. Der Hersteller betreibt im Rahmen der gewährten Garantie eigenes Garantieservice. Reparaturen und Fehlerbehebung finden an folgenden Terminen statt: Bis 14 Tage ab dem Tag des Kaufs / des Einbaus der Fensterelemente – ein Servicetechniker wird geschickt, um die Beschwerde durch Ausarbeitung des Protokolls oder Behebung von Fehler aufgrund von Einrichtungstätigkeiten anzunehmen. Bis 30 Tage ab dem Datum der Ausarbeitung des Beschwerdeprotokolls – ein Techniker des Herstellers behebt die Fehler aus Garantie, für die der Hersteller haftet.
  4. Der Hersteller verzichtet auf Garantieservice bei Störungen der Fensterelemente durch Dritte in Bezug auf die Einstellungen oder Reparaturen. Die Kosten für Service-Aufruf wird der Service tragen.
  5. Der Verkäufer verpflichtet sich zu einer freien Einstellung der gekauften Fenster und Türen, jedoch nicht später als innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum des Kaufs. Sonstige Serviceleistungen sind kostenpflichtig und erfolgen nach der Preisliste der Firma "THERMOTECH GmbH" - Daniel Szczepanski
  6. Der Auftragnehmer leistet eine Garantie für: - PCV-Elemente- 5 Jahre - Fensterbretter - 2 Jahre - Außenrollladen - 2 Jahre - Innenrollladen - 2 Jahre - Garagentor - 2 Jahre - Innentür - 2 Jahre - Außentür - 2 Jahre - Einbau von Fensterelementen - 2 Jahre
E. STORNIERUNG DER BESTELLUNG
  1. Im Falle einer Stornierung der Bestellung durch den Käufer – bereits ausgeführten – die durch den Verkäufer ausgeführt wurde, ist der Käufer verpflichtet, den gesamten Betrag zu bezahlen.
  2. Im Falle eines Rücktritts seitens des Käufers – falls die Bestellung durch Verkäufer nicht ausgeführt wird, verliert der Käufer das Recht, die Rückgabe der geleisteten Anzahlung zu verlangen.
F. BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
  1. Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden von dem am Sitz des Verkäufers zuständigen Gericht entschieden.
G. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
  1. Der Verkäufer kann Dienstleistungen persönlich oder durch Dritte leisten.
  2. Der Verkäufer ist verpflichtet, Tätigkeiten in Übereinstimmung mit dem Vertrag und in seinen Rahmen auszuführen. Die Ausführung von Tätigkeiten, die im Vertrag nicht bestimmt wurden, bedarf Unterzeichnung des separaten Vertrages.
  3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die technischen Änderungen in den bestellten Produkten vorzunehmen, die vom technischen und technologischen Fortschritt angetrieben wurden, die zumindest Leistungsqualitäten von Produkten nicht belasten.
  4. Im Fall von speziellen Formen (z. B. Bogenfenster) ist der Käufer verpflichtet, ein Muster (oder einen Entwurf) vorzulegen, der von ihm erstellt und durch seine Unterschrift bestätigt wird.
  5. Offensichtliche Fehler bei der Bestellung (z. B. Buchungsfehler) berechtigen den Verkäufer dazu, eine Korrektur des Bestellungswertes vorzunehmen, wobei dies dem Kaufer schriftlich mitgeteilt werden muss. Bei einer Differenz in dem Bestellungswert in Höhe von 10% oder mehr zu Lasten des Käufers, muss der Käufer einer solchen Änderung zustimmen oder kann er vom Vertrag ohne finanzielle Konsequenzen zurücktreten. Die Frist der Ausführung des Auftrags wird um die Anzahl der Tage verschoben, die ab dem Datum verstrich, an dem die schriftliche Mitteilung erstellt wurde bis zum Tag der Erhalt einer Antwort.
  6. Alle etwaigen Anhänge stellen einen integralen Bestandteil dieses Vertrages dar.
  7. Alle Änderungen der oben genannten Bedingungen bedürfen einer Schriftform unter Androhung der Nichtigkeit und sie müssen vom Käufer und Verkäufer akzeptiert werden.
  8. Mit seiner Unterschrift auf der ersten Seite des Vertrages erklärt der Käufer sein Einverständnis mit den oben genannten Bedingungen des Verkaufs und der Lieferung von Waren sowie Bestätigung des Empfangs einer Kopie dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
  9. Der Käufer ist verpflichtet, den Vertrag in Bezug auf seine Richtigkeit zu überprüfen und vor allem bestellte Menge der Holzteile, Arten von Produkten, Größe, Farbe, Typ der Verglasung sowie sonstige im Vertrag festgelegten technischen Anforderungen.
  10. Der Käufer erklärt, dass er seine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten von der Firma "THERMOTECH GmbH" - Daniel Szczepanski mit Sitz in Henstedt-Ulzburg zum Zwecke der Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen gibt.